Reichsbankschatz

Die Wertpapierbestände der ehemaligen Reichsbank


Hintergrundinformationen

Das Berliner Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen gab 1995 bekannt, dass es aus den Beständen des früheren Amtes für den Rechtsschutz des Vermögens der Deutschen Demokratischen Republik rund 26 Millionen Stück deutsche, auf Reichsmark oder eine ihrer Vorgängerwährungen lautende Wertpapiere verwahrt. Die Wertpapiere aus dem so genannten Reichsbankschatz stammen zum größten Teil aus der Girosammelverwahrung der ehemaligen Deutschen Reichsbank in Berlin und betreffen ausschließlich Wertpapiere, die vor 1945 ausgegeben wurden. Mit einer Pressemitteilung vom November 2001 „Abschluss eines Vertrages über die Verwertung von Alt-Wertpapieren aus der Zeit vor 1945“ teilte das Bundesamt mit, dass es plant diese Wertpapiere ab 2003 in Form von Auktionen öffentlich anzubieten und präzisierte die Mengenangaben.





Pressemitteilung

Zwischen dem Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) und der Firma Dr. Busso Peus Nachfolger, Frankfurt (Main) wurde am 15. November 2001 ein Vertrag über die Verwertung von Alt- Wertpapieren aus der Zeit vor 1945 geschlossen. Ca. 30 Millionen Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe) aus ca. 8000 verschiedenen Emissionen stammen zum größten Teil aus der Sammelverwahrung der ehemaligen deutschen Reichsbank in Berlin– Mitte. Aus den Beständen des früheren Amtes für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR übernahm das BARoV sie. Diese Alt-Wertpapiere sind heute kraftlos, haben aber einen Sammlerwert.

Die Firma Dr. Busso Peus Nachfolger, die älteste deutsche Münzhandlung, hat seit ihrer Gründung 1870 bisher 370 Auktionen durchgeführt. Allein in den Jahren 1994 bis 2000 wurden in zwölf Auktionen drei Millionen Banknoten und Münzen der DDR aus dem Besitz der Staatsbank Berlin mit großem Erfolg versteigert.

Das Auktionshaus hat erstmalig am 28.6.2003 in seiner Sonderauktion Nr. 1 rund 12 Millionen Reichsbanktresor- Papiere, nämlich alle Papiere mit einem Bestand von 1.000 und mehr, unter den Hammer gebracht. Die nächsten Auktionen werden ab Ende 2004/ Anfang 2005 erwartet.

Der Versteigerungserlös fließt dem Entschädigungsfonds zu, der daraus wiederum die Berechtigten entschädigt, die ihre in der DDR enteigneten Vermögenswerte nicht in natura zurück übertragen bekamen.


Die Reichsbank als Wertpapiersammelbank

Die Deutsche Reichsbank hatte die Stellung einer Wertpapiersammelbank und konnte Wertpapiere in Verwahrung und in Verwaltung nehmen. Zur Vereinfachung des Wertpapierwesens war es ab 1942 möglich, dass Kreditinstitute vertretbare Wertpapiere ein und derselben Art, die ihnen unverschlossen zur Verwahrung anvertraut wurden, der Deutschen Reichsbank als Wertpapiersammelbank zur Girosammelverwahrung anvertrauen konnten, ohne dass es hierzu einer Ermächtigung des Hinterlegers bedurfte. Die Reichsbank verwahrte einen großen Teil der girosammelverwahrten Wertpapiere, aber auch erhebliche Streifbandbestände, in ihren Berliner Tresoren, die im späteren sowjetischen Sektor von Berlin lagen. Darüber hinaus fiel ab 1941 das Vermögen rassisch Verfolgter, damit auch Wertpapiere, an das Deutsche Reich. Der Reichsminister der Finanzen ordnete mit Erlass vom 30.4.1942 an, dass sämtliche dem Reich zukommende Wertpapiere rassisch Verfolgter an die Deutsche Reichsbank, und davon gesondert Aktien, Kuxe und Kolonialanteile an die Preußische Staatsbank (Seehandlung) in Berlin abzuliefern waren. Ab 1943 war die Reichsbank die einzige Wertpapiersammelbank in Deutschland. Dies war die Hauptursache dafür, dass sich ein sehr großer Anteil an den vor dem 9.5.1945 ausgegebenen Wertpapieren bei Kriegsende in Berlin befand.


Die SMAD- Befehl Nr. 1 und 69 von 1945

Ende April 1945 kamen die Bankinstitute im Stadtzentrum Berlins unter sowjetische Besatzung. Damit hatte die sowjetische Besatzungsmacht Zugang zum Hauptsitz der Deutschen Reichsbank in der Unterwasserstraße/ Kurstraße und Oberwallstraße, zu den Zentralen der drei Großbanken (Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank) und einer Vielzahl bedeutender Privatbanken. Bereits im April 1945 untersagte der Befehl Nr. 1 des Chefs der Besatzung der Stadt Berlin den Banken allgemein jede Geschäftstätigkeit: „lnhaber von Bankhäusern und Bankdirektoren haben alle Finanzgeschäfte zeitweilig einzustellen. Alle Safes sind sofort zu versiegeln“. Nach der Errichtung der Interalliierten Militärkommandantur der Stadt Berlin ist der erwähnte Befehl Nr. 1 durch die Interalliierte Kommandantur im Juli 1945 ausdrücklich bestätigt worden. Hinsichtlich der Kreditinstitute auf dem übrigen Gebiet der damaligen sowjetischen Besatzungszone wurde durch den Befehl Nr. 1 der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) vom 23.7.1945 die gleiche Rechtslage geschaffen. In diesem Befehl heißt es: „Es dürfen keinerlei Auszahlungen auf alle Arten von Anleihen, die bis zur Kapitulation Deutschlands ausgegeben worden sind (Löschungen, Zinsen, Auslosungen), geleistet werden“. Es durften auch keinerlei Auszahlungen auf alte Einlagen der Sparkassen erfolgen. Damit wurde auch die Bedienung von Wertpapieren aller Art verboten, und alle in den Depots der geschlossenen Banken lagernden Wertpapiere waren blockiert. Das Ministerium der Justiz der früheren Deutschen Demokratischen Republik hat 1952 - unter Bezug auf den Befehl Nr. 1 - die Durchführung von Aufgebotsverfahren über blockierte Wertpapiere untersagt. In einem Strafverfahren vor dem Obersten Gericht der Deutschen Demokratischen Republik wurde die Auslegung des SMAD-Befehls Nr. 1 präzisiert: „Die Wertpapiere, die nicht belasteten Personen und Einrichtungen gehörten, waren weder konfisziert noch sequestriert, sie waren aber blockiert“.

Durch den SMAD-Befehl Nr. 69 vom 15.10.1945 wurde verfügt, dass die in den Tresoren lagernden Wertpapiere in Verzeichnisse aufzunehmen und auf dem Gebiet der damaligen sowjetischen Besatzungszone den neu gegründeten Banken und Geldinstituten und in Berlin der Bankenkommission zu übergeben waren. In Berlin erließ die Alliierte Kommandantur bereits 1945 einen Befehl zur Ablieferung von ausländischen Wertpapieren. Alle Anstalten, Organisationen, Betriebe und private Personen mit Sitz und Wohnsitz im Gebiet von Groß-Berlin, die solche Wertpapiere in Besitz, in Verwahrung oder in Verfügungsgewalt hatten, waren zur Ablieferung aufgefordert. In Durchführung dieses Befehls waren die bei den geschlossenen Berliner Banken in Verwahrung befindlichen Wertpapiere der damaligen, im Ostsektor Berlins befindlichen Berliner Stadtbank (Berliner Stadtkontor) zu übergeben. Bei diesen Wertpapieren handelte es sich im Wesentlichen um Fremdwährungs- Wertpapiere deutscher Emittenten sowie um Reichsmark-Wertpapiere ausländischer Emittenten, die sowohl ausländischen als auch deutschen Eigentümern gehörten. Nach der Teilung Berlins erfolgte keine Rückgabe dieser Wertpapiere.


Das Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik - Tresorverwaltung

Die Finanzverwaltung der SMAD beauftragte die Deutsche Zentralverwaltung in der sowjetischen Besatzungszone im Juli 1947, die Sicherstellung der Geschäftsunterlagen und Wertpapiere geschlossener deutscher Banken und die Bewachung und Verwaltung des Vermögens der geschlossenen staatlichen Kreditinstitute des sowjetischen Sektors Berlins zu übernehmen. Nach der Auflösung der Bankenkommission Ende 1950 gingen verwaltungshoheitlich sämtliche Tresore in Berlin (Ostsektor) mit ihren Inhalten auf das damalige Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik - Tresorverwaltung - über, während im übrigen Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik die Schlüsselgewalt der Tresore der Altbanken auf die oftmals in diesen Häusern befindlichen Kreditinstitute (damals meist die Deutsche Notenbank, dann Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik) überging. Altwertpapiere, die sich in den Händen von Bankinstituten, volkseigenen Betrieben, Sowjetischen Aktiengesellschaften, Versicherungsgesellschaften, etc. befanden, wurden von diesen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik an die jeweiligen zuständigen Stellen der Deutschen Notenbank und in Berlin an das Berliner Stadtkontor abgeliefert.

Im Dezember 1958 wurde beim Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik eine Arbeitsgruppe gebildet, die ihre Tätigkeit - Erfassung der noch vorhandenen Wertpapiere und Sichtung der Bankunterlagen - in den Tiefkellern in Berlin (Ostsektor) in der Kurstraße, damals Sitz des Ministeriums der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik, aufnahm. Zeitweise bestand diese Arbeitsgruppe aus vierzig Personen. Die vorgefundenen Wertpapiere und Unterlagen von Altbanken befanden sich in äußerst schlechtem Zustand. Viele Wertpapiere hatten Wasserschäden oder Brandschäden erlitten, andere waren völlig unbrauchbar geworden. Die in den Tiefkellern der Reichsbank, in der Kurstraße, lagernden Wertpapiere, Aktenmaterialien und Unterlagen der geschlossenen deutschen Banken wurden von dieser Arbeitsgruppe gesichert und sortiert. Diese Arbeiten wurden bis 1962 weitgehend abgeschlossen. Unterlagen und Aktenmaterialien der betroffenen Banken wurden später in das ehemalige Zentralarchiv nach Potsdam verlagert. Die vorhandenen Wertpapiere sind in einer heute noch vorhandenen Kartei erfasst worden. Mit Bildung des Amtes für den Rechtsschutz des Vermögens der Deutschen Demokratischen Republik im Jahre 1968 gingen die Wertpapierbestände an dieses Amt über. In der sowjetischen Besatzungszone wurden Wertpapiere aus der Reichsmarkzeit, die sich im Besitz von Kreditinstituten, Versicherungen und Industrieunternehmen befanden, zunächst an die Niederlassungen der deutschen Notenbank und später an staatliche Archive weitergeleitet. Diese Wertpapiere wurden bis 1971 gesichtet und teilweise erfasst. Zum Teil wurden Reichsmark-Wertpapiere aus diesen Beständen an das Amt für den Rechtsschutz des Vermögens der Deutschen Demokratischen Republik abgegeben.


Die Kunst und Antiquitäten GmbH

In den Folgejahren fand eine Vielzahl von Wertpapieren aus diesen Beständen über „graue Kanäle“ und offiziell über die zum Schalck-Golodkowski-Konzern gehörende Ost-Berliner Kunst und Antiquitäten GmbH ihren Weg auf den bundesdeutschen Markt der Historischen Wertpapiere. Die Papiere wurden paketweise in Basel und Frankfurt/Main für größere Beträge angekauft. Einzelne Wertpapierstücke erreichten aufgrund ihrer vermeintlichen Seltenheit, zusätzlich durch Spekulanten als hochrentable Kapitalanlage angepriesen, auf Auktionen teilweise vierstellige Rekordpreise. Diese Quellen versiegten 1984, nachdem sich aufgrund der erreichten hohen Preise für derartige Wertpapiere das DDR-Amt vom DDR-Handelspartner betrogen fühlte.


Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen

Nach der Wiedervereinigung wurden die Bestände vom heutigen Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen übernommen. Neben den 26 Mio. Stück deutschen, auf Reichsmark lautenden Wertpapieren verwahrt das Bundesamt aus den übernommenen Beständen auch rund 2,5 Mio. Stück ausländische Wertpapiere, darunter auch auf Fremdwährungen lautende Wertpapiere deutscher Emittenten bzw. auf Reichsmark lautende Wertpapiere ausländischer Emittenten. Diese Wertpapiere stammen zum einen ebenfalls aus dem am 8.5.1945 vorhandenen Fundus der ehemaligen Deutschen Reichsbank in Berlin, zum anderen unterlagen sie der 1945 angeordneten Ablieferungspflicht. Es handelt dabei zum Beispiel um Staatsgoldanleihen, Auslandsanleihen des Deutschen Reichs, Schuldverschreibungen der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden, Österreichische Kriegsanleihen, US-Dollar-Bonds, Pfund Sterling- Bonds, Schuldverschreibungen, Hypotheken-Pfandbriefe und Aktien. Die Wertpapiere sind in unterschiedlichen, fast allen seinerzeit bekannten Währungen ausgegeben worden. Darunter befinden sich auch deutsche Auslandsanleihen, so genannte Tilgungsstücke, die ab 1953 durch das "Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten" für kraftlos erklärt worden sind.

Ein Großteil der auf Reichsmark lautenden Wertpapiere von Ausstellern mit Sitz im alten Bundesgebiet und von Ausstellern, die ihren Sitz nach 1945 aus dem Osten in das alte Bundesgebiet verlegten, ist aufgrund des Wertpapierbereinigungsgesetzes von 1949 kraftlos. Die in den Papieren verbrieften Forderungen sind zum Teil erfüllt worden bzw. die Reichsmark-Wertpapiere sind in Deutsche Mark-Wertpapiere umgetauscht worden. Die deutschen Auslandsanleihen sind mit Ausnahme von rund 20 bisher nicht bereinigten Emissionen ebenfalls seit 1958 kraftlos, soweit sie nicht nach dem Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds zur Bereinigung angemeldet und anerkannt wurden. Inhaberwertpapiere, die auf Reichsmark oder eine ihrer Vorgängerwährungen lauten, die von Personen mit Sitz im Beitrittsgebiet vor dem 8. Mai 1945 emittiert und nicht von der Wertpapierbereinigung erfasst worden sind, sind durch Artikel 11 des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes vom 27. September 1994 (EALG) für kraftlos erklärt worden. Die Kraftloserklärung hat zur Folge, dass die in diesen Wertpapieren verbrieften Rechte nicht mehr durch Vorlage des Papiers, sondern nur noch anderweitig geltend gemacht werden können. Die Kraftloserklärung beseitigte jedoch nicht das Recht am physischen Papier. Mit anderen Worten: Eigentümer oder ihre Rechtsnachfolger, deren Wertpapiere am 8. Mai 1945 in den Tresoren der Reichsbank lagerten und anschließend auf dem zuvor dargestellten Weg in die Verwahrung durch das frühere Amt für den Rechtsschutz des Vermögens der Deutschen Demokratischen Republik gelangten, konnten bis zum 31. Mai 1995 beim Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen, Berlin, die Herausgabe ihrer Wertpapiere beantragen. Rund 4.000 Anträge auf Herausgabe wurden gestellt. Da sich im Durchschnitt jeder Antrag auf 25-30 Einzelpositionen bezieht, war über 100.000 Einzelansprüche zu entscheiden. Die Prüfung war schwierig und sehr zeitaufwendig und wurde in 2001 weitestgehend abgeschlossen. Dabei war zu berücksichtigen, dass auch Wertpapiere rassisch Verfolgter seinerzeit in die Sammelverwahrung der ehemaligen Deutschen Reichsbank gegeben wurden.

Die nicht anspruchsbelasteten Wertpapiere werden vernichtet oder - soweit möglich - vom Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen zugunsten des Entschädigungsfonds verwertet. Anfang 1997 hatte das Bundesamt Händler und Sammler „Historischer Wertpapiere“ und andere Sachverständige zur Behandlung der Verwertungsfrage zu einer Anhörung geladen. Die verschiedenen Verwertungsmöglichkeiten wurden erörtert und in nachfolgenden Einzelgesprächen vertieft. Auf dieser Grundlage erarbeitete das Bundesamt ein Verwertungskonzept, dem das Bundesministerium der Finanzen im September 1997 zustimmte. Der bestmögliche Erlös für den Entschädigungsfonds soll durch die öffentliche Versteigerung der nicht anspruchsbelasteten Altwertpapiere erreicht werden. Ein weiterer Problempunkt ist mittlerweile geklärt: Der Gesetzgeber hatte vorgegeben, jedes Wertpapier durch Stempelaufdruck auf der Vorderseite zu entwerten. Es ist nunmehr auf dem Verwaltungsweg gelungen, dieses zeitaufwendige Verfahren, das die Wertpapiere darüber hinaus entstellen würde, durch das allgemein übliche, schnellere und sammlerfreundliche Verfahren der Entwertungslochung zu ersetzen.


Der Markt für Historische Wertpapiere

Eine Abgabe dieser riesigen Bestände auf den Markt für Historische Wertpapiere hat unterschiedliche Auswirkungen gezeigt. Einerseits sinkt das Marktvolumen kurzfristig durch fallende Preise. Bestimmte teure Stücke sind zeitweilig sogar unverkäuflich. Kapitalanleger, die in Erwartung hoher Renditen in den letzten zehn Jahren beispielsweise auf teure, deutsche Gründertitel setzten, haben vorerst das Nachsehen. Andererseits ficht dies den echten Sammler kaum an. Er erfreut sich weiterhin an seinen Stücken und wartet auf eine Gelegenheit, seine Sammlung zu komplettieren. Er sieht die Chance, dass in den nächsten Jahren noch nie angebotene Papiere zu erschwinglichen Preisen auf den Markt kommen. Der Markt der Historischen Wertpapiere könnte dadurch mittelfristig einen neuerlichen Boom erleben. Eigentlich steht nur eines fest: Der Markt wird es schon richten.


Weitere Informationen über die Reichsbankschatz-Auktionen 2003, 2005, 2006, 2008 und 2009 unter

www.reichsbankschatz.de