Schattenquoten


Schattenquoten-Bezugsrechte und Fundierungsschuldverschreibungen
der Bundesrepublik Deutschland
1953 - 2010


Die Frankfurter  Münzhandlung Peus hat im Februar 2008 auf der vierten Auktion des Reichsbankschatzes die von der früheren Bundesschuldenverwaltung ab 1953 ausgegebenen Schattenquoten-Bezugscheine versteigert. Der Verkauf dieser Wertpapiertitel erbrachte rund 8.000,- € Zuschlag. Ein sicherlich hoher Betrag, wenn man bedenkt , dass diese verbrieften Bezugsrechte allesamt höchst undekorativ daherkommen und schwer zu verkaufen sind. Nach meinen Untersuchungen waren insgesamt rund 2 Millionen Stück dieser Bezugscheine im Umlauf, allein der Bezugsschein der französischen Tranche der Young-Anleihe wurde in einer Stückzahl von 1,7 Millionen ausgegeben. Allerdings kommen bei Peus lediglich rund 57.500 Stücke auf den Markt.



Young-Anleihe 1930, französische Tranche, Schattenquoten- Bezugschein von 1979
Die Spurensuche bei den Schattenquoten beginnt bei den Reparationsanleihen des ehemaligen Deutschen Reichs (1924 resp. 1930) und führt über das Londoner Schuldenabkommen von 1953 und über die deutsche Wiedervereinigung zu den heute an der Frankfurter Börse kotierten 3% Fundierungsschuldverschreibungen von 1990 der Bundesrepublik Deutschland.

Schattenquoten

Die Bundesrepublik Deutschland hatte im Londoner Schuldenabkommen von 1953 die Schulden aus den Auslandsanleihen des ehemaligen Deutschen Reiches und des früheren Freistaates Preußen bis zur Wiedervereinigung von 1990 nicht vollständig bedient. Die territoriale Beschränkung durch den Entzug der ostdeutschen Vermögen wurde im Londoner Schuldenabkommen bei den Reichsschulden dadurch berücksichtigt, dass die Ablösung von bestimmten rückständigen Zinsen, der so genannten Schattenquote, erst nach einer Wiedervereinigung vorzunehmen ist.
Als Schattenquote bezeichnete man im Rahmen der Währungsreform von 1948 schwebende Ansprüche. Konkret wurden die Schattenquotenansprüche verbrieft durch Schattenquoten-Bezugsrechte zur Ablösung von rückständigen Zinsen aus dem Zeitraum von 1945 bis 1952.

Mit dem Wirksamwerden der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 sah die Bundesregierung die im Londoner Schuldenabkommen in Artikel 25 (a) genannte Voraussetzung für die Bedienung der Schattenquote aus Auslandsanleihen des ehemaligen Deutschen Reiches als erfüllt an.


Young-Anleihe 1930, französische Tranche

Bereits zwei Tage nach der Wiedervereinigung gab die Bundesschuldenverwaltung bekannt, dass gemäß dem Londoner Abkommen die Zinsrückstände der Jahre 1945 bis 1952 aus den nachfolgend genannten Anleihen des ehemaligen Deutschen Reiches zu bedienen sind:

  • 7% Deutsche Äußere Anleihe von 1924 (Dawes- Anleihe),
     
  • 51/2% Internationale Anleihe des Deutschen Reichs von 1930 (Young-Anleihe),
     
  • 6% Deutsche Äußere Anleihe von 1930 (Zündholz- oder Kreuger- Anleihe).

Weiterhin hatte sich die Bundesregierung entschlossen, die in der Zeit von 1937 bis 1951 bzw. 1952 aufgelaufenen Zinsrückstände aus der 6 1/2% Preußischen Äußeren Anleihe von 1926 und der 6% Preußischen Äußeren Anleihe von 1927, ohne die im Londoner Schuldenabkommen in Artikel 25 vorgesehenen "besonderen Verhandlungen", wie die Zinsrückstände aus der Dawes- Anleihe zu bedienen.

Entsprechend den Bestimmungen des Londoner Schuldenabkommens beschloss die Bundesregierung, über die Summe der - neu zu berechnenden - Zinsrückstände jeweils in Höhe des Fundierungswertes im Umtausch 15 Tranchen von Fundierungsschuldverschreibungen mit einem halbjährlich zahlbaren Zins von 3% jährlich und einer Laufzeit von 20 Jahren zu begeben.

Der Anspruch auf die neu aufgelegten Fundierungsschuldverschreibungen ist überwiegend in besonderen Bezugsrechten verbrieft. Insgesamt bestehen folgende verbriefte Bezugsrechte: 22 verschiedene Bezugscheine, zwei Talons und zwei Restkuponbögen in unterschiedlichen Stückelungen, insgesamt 66 verschiedene Wertschriften.


Die verbrieften Bezugsrechte werden seit 1991 in 3% Fundierungsschuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland von 1990 I-XV (1996-2010) umgetauscht. Zur Berechnung der Fundierungswerte sei verwiesen auf das Bezugsangebot der Deutschen Bundesbank von 1991 und auf die entsprechenden Bekanntmachungen der Bundesschuldenverwaltung von 1990, 1991, 1992 und 1999.

Die im Umtausch ausgereichten Fundierungsschuldverschreibungen sind im amtlichen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse eingeführt. Die Kurse der Fundierungsschuldverschreibungen werden täglich in der Börsen-Zeitung im Teil "Öffentliche Anleihen, Bundesrepublik Deutschland" notiert. Die Gesamtbeträge der Fundierungsschuldverschreibungen sind im Bundesschuldbuch auf den Namen der Clearstream Banking AG – zugunsten der Deutschen Bundesbank als Sammelschuldbuchforderungen eingetragen worden. Gegenstand des Börsenhandels sind nur Miteigentumsanteile — in der jeweils angegebenen handelbaren Stückelung — an den Sammelschuldbuchforderungen. Effektive Stücke der Fundierungsschuldverschreibungen sind nur in geringsten Mengen gedruckt worden und nicht börsenmäßig lieferbar; sie können in lieferbare Miteigentumsanteile umgetauscht werden.

Der Umtausch der verbrieften Bezugsrechte und die Rückzahlung der Fundierungsschuldverschreibungen werden sich mindestens bis zum Jahr 2010 hinziehen. Die Deutsche Bundesbank in Frankfurt am Main ist für den Umtausch der eingereichten Bezugscheine, Talons resp. Kuponbögen der Dawes-, Young- und Preußen-Anleihen zuständig:

Deutsche Bundesbank
Servicezentrum Wertpapierabwicklung und Depot
D-60047 Frankfurt/Main

Die verbrieften Bezugsrechte können von Privatpersonen auch bei jedem deutschen Kreditinstitut zur Ablösung eingereicht werden. Die ausländischen Inhaber von verbrieften Bezugsrechten hatten bis 1997 die Möglichkeit, den Umtausch bei Agenten im Ausland vorzunehmen. Dies ist heute nicht mehr möglich. Die ausländischen Einreichungen müssen heute ebenfalls bei der Deutschen Bundesbank erfolgen. Ausnahme: Die Bezugscheine der Kreuger- Anleihe müssen bei der Skandinaviska Enskilda Banken, Stockholm umgetauscht werden:

Skandinaviska Enskilda Banken
-Global Custody-
Sergels Torg 2
S-10640 Stockholm

Young-Anleihe 1990, französische Tranche, 3% Fundierungsschuldverschreibung 1990/2010

Übersicht der verbrieften Bezugsrechte (Schattenquote) nach
Artikel 25a des Londoner Schuldenabkommens von 1953

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